Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Im Bereich der Gemeindejugendpflege haben sich in den letzten Jahren die vorhandenen Prozesse stark verändert. Ein Grund sind Herausforderungen in den persönlichen Umfeldern der Kinder und Jugendlichen, die u. a. durch die Pandemie entstanden sind. Kinder und Jugendliche zu erreichen, ist in den letzten Jahren aus pädagogischer Sicht wichtiger denn je geworden.
Das Projekt „Kinderfreundliche Kommune“ wurde mit dem Ratsbeschluss 31.03.2022 gestartet und wird voraussichtlich mit dem Abschlussbericht im August 2026 enden. Der Aktionsplan der „Kinderfreundlichen Kommune ist am 29.09.2023 vom Rat beschlossen worden. Das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ kann drei Jahre getragen werden und ist Herausforderung, Verpflichtung und Ansporn für die Umsetzung des Aktionsplanes. Nach der dreijährigen Umsetzung des Aktionsplanes können Kommunen das Programm um weitere drei Jahre verlängern und entsprechend in dieser Zeit das Siegel tragen. In dieser zweiten Phase wird ein weiterer Aktionsplan von der Kommune erstellt und umgesetzt, der an die Maßnahmen des vorangegangenen Aktionsplanes anknüpft. Der Verein und die Sachverständigen des Vereins unterstützten die Kommune weiterhin im Prozess. Die Kosten betragen jährlich 6.000 €. Der bisherige Aktionsplan ist noch nicht in Gänze umgesetzt. Wichtig bei der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans ist aber die Verstetigung der umgesetzten Projekte, Angebote und Beteiligungsmöglichkeiten. Für die Zeit der Bewilligung des Siegels wurde eine Stelle für die Zuarbeit mit der Entgeltgruppe EG S3 TVöD mit 19,5 Stunden geschaffen. Diese ist derzeit bis voraussichtlich Ende Februar 2026 besetzt. Der Bereich Kinderfreundliche Kommune ist aber ein Prozess im Rahmen der Arbeit der Kinder- und Jugendpflege und muss daher insgesamt betrachtet werden. Wie aus Erläuterungen bestehend aus
ersichtlich ist, ist der Bereich der Jugendpflege u. a. durch den Prozess der Kinderfreundlichen Kommune, als auch durch die Anforderungen an die Kinder-und Jugendarbeit gewachsen. Um die vorhandenen Strukturen, die Projekte und Angebote künftig im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit beizubehalten, wird weiterhin die Stelle Bundesfreiwilligendienst ausgeschrieben. Diese trägt zur Unterstützung der täglichen Arbeit bei, darf jedoch nur zur Unterstützung und nicht zur Abbildung von Projekten und Angeboten tätig werden. Da der bereits eingestellte Kollege (Zuarbeit) ein Interesse an einer Weiterbeschäftigung zu den Konditionen der Jugendpflege hat und bereits in den vergangenen Jahren die Arbeit unterstützt und durchgeführt hat, ist eine unbefristete Anstellung zu den gleichen Konditionen wie die vorhandenen Stellen Jugendpflege sinnvoll. 1. Die Grundsätze der Arbeit der Gemeinde Hohenhameln – Anlage 1 – werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Strategie der Arbeit der Gemeindejugendpflege Hohenhameln – Anlage 2 - wird zugestimmt. 3. Der Strategie der Kinderfreundlichen Gemeinde Hohenhameln – Anlage 3 - wird einschließlich der Fortführung des derzeitigen Prozesses zugestimmt. 4. Die Fortführung des Prozesses einschließlich der erneuten Beantragung des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ wird zugestimmt. 5. Der Verstetigung der dritten Stelle der Jugendpflege wie im Sachverhalt dargestellt wird zugestimmt.
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