Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/039  

 
 
Betreff: Grundsätze und Strategie Kinder- und Jugendarbeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Buhndorf, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
12.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.06.2025 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage 2025 039 Kinder und Jugendarbeit Anlage 1  
Vorlage 2025 039 Kinder und Jugendarbeit Anlage 2  
Vorlage 2025 039 Kinder und Jugendarbeit Anlage 3  

Im Bereich der Gemeindejugendpflege haben sich in den letzten Jahren die vorhandenen Prozesse stark verändert. Ein Grund sind Herausforderungen in den persönlichen Umfeldern der Kinder und Jugendlichen, die u. a. durch die Pandemie entstanden sind. Kinder und Jugendliche zu erreichen, ist in den letzten Jahren aus pädagogischer Sicht wichtiger denn je geworden.

 

Das Projekt „Kinderfreundliche Kommune“ wurde mit dem Ratsbeschluss 31.03.2022 gestartet und wird voraussichtlich mit dem Abschlussbericht im August 2026 enden.

Der Aktionsplan der „Kinderfreundlichen Kommune ist am 29.09.2023 vom Rat beschlossen worden. Das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ kann drei Jahre getragen werden und ist Herausforderung, Verpflichtung und Ansporn für die Umsetzung des Aktionsplanes.

Nach der dreijährigen Umsetzung des Aktionsplanes können Kommunen das Programm um weitere drei Jahre verlängern und entsprechend in dieser Zeit das Siegel tragen. In dieser zweiten Phase wird ein weiterer Aktionsplan von der Kommune erstellt und umgesetzt, der an die Maßnahmen des vorangegangenen Aktionsplanes anknüpft. Der Verein und die Sachverständigen des Vereins unterstützten die Kommune weiterhin im Prozess. Die Kosten betragen jährlich 6.000 €.

Der bisherige Aktionsplan ist noch nicht in Gänze umgesetzt. Wichtig bei der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans ist aber die Verstetigung der umgesetzten Projekte, Angebote und Beteiligungsmöglichkeiten. Für die Zeit der Bewilligung des Siegels wurde eine Stelle für die Zuarbeit mit der Entgeltgruppe EG S3 TD mit 19,5 Stunden geschaffen. Diese ist derzeit bis voraussichtlich Ende Februar 2026 besetzt.

Der Bereich Kinderfreundliche Kommune ist aber ein Prozess im Rahmen der Arbeit der Kinder- und Jugendpflege und muss daher insgesamt betrachtet werden.

Wie aus Erläuterungen bestehend aus  

  • Grundsätze der Arbeit der Gemeindejugendpflege Hohenhameln Anlage 1
  • Strategie der Arbeit der Gemeindejugendpflege Hohenhameln Anlage 2
  • Strategie der Arbeit der Kinderfreundliche Kommune der Gemeinde Hohenhameln Anlage 3

ersichtlich ist, ist der Bereich der Jugendpflege u. a. durch den Prozess der Kinderfreundlichen Kommune, als auch durch die Anforderungen an die Kinder-und Jugendarbeit gewachsen. Um die vorhandenen Strukturen, die Projekte und Angebote künftig im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit beizubehalten, wird weiterhin die Stelle Bundesfreiwilligendienst ausgeschrieben. Diese trägt zur Unterstützung der täglichen Arbeit bei, darf jedoch nur zur Unterstützung und nicht zur Abbildung von Projekten und Angeboten tätig werden. Da der bereits eingestellte Kollege (Zuarbeit) ein Interesse an einer Weiterbeschäftigung zu den Konditionen der Jugendpflege hat und bereits in den vergangenen Jahren die Arbeit unterstützt und durchgeführt hat, ist eine unbefristete Anstellung zu den gleichen Konditionen wie die vorhandenen Stellen Jugendpflege sinnvoll.


1. Die Grundsätze der Arbeit der Gemeinde Hohenhameln Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Strategie der Arbeit der Gemeindejugendpflege Hohenhameln Anlage 2 - wird zugestimmt.

3. Der Strategie der Kinderfreundlichen Gemeinde Hohenhameln Anlage 3 - wird einschließlich der Fortführung des derzeitigen Prozesses zugestimmt.

4. Die Fortführung des Prozesses einschließlich der erneuten Beantragung des Siegels „Kinderfreundliche Kommune“ wird zugestimmt.

5. Der Verstetigung der dritten Stelle der Jugendpflege wie im Sachverhalt dargestellt wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

362500

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Sofern der Vorgehensweise zugestimmt wird, können Folgekosten für die erneute Beantragung der Kinderfreundlichen Kommune sowie für die Angleichung der dritten Stelle entstehen.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage 2025 039 Kinder und Jugendarbeit Anlage 1 (495 KB)      
Anlage 2 2 Vorlage 2025 039 Kinder und Jugendarbeit Anlage 2 (509 KB)      
Anlage 3 3 Vorlage 2025 039 Kinder und Jugendarbeit Anlage 3 (470 KB)