Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/065  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien der Gemeinde Hohenhameln über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen - Vergaberichtlinie gem. § 28 KomHKVO
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Habermann, Denis
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.06.2025 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Vergaberichtlinie 2025  

Am 29.06.2023 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die aktuelle Fassung der Vergaberichtlinien zur Bestimmung von Wertgrenzen und Maßgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2023/061).

 

Am 28.05.2025 hat die Landesregierung die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Diese soll insbesondere zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren dienen.

Die vorliegende Verordnung zur Änderung der NWertVO sieht neben den Anpassungen des Regelungsbereichs dieser Verordnung u.a. neue Wertgrenzen für den Direktauftrag von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen (ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens) vor.

Im Detail bedeutet das:

-          neue Wertgrenze für die Direktvergabe von Liefer- und Dienstleistungen von bisher 1.000 Euro netto auf 20.000 Euro netto

-          neue Wertgrenze für die Direktvergabe von Bauleistungen von bisher 3.000 Euro netto auf 20.000 Euro netto

Die o.g. Vergaberichtlinie der Gemeinde Hohenhameln zitiert unter Ziffer 5 „Zulässigkeit von Direktaufträgen über Liefer- und Dienstleistungen oder Bauleistungen“ die nun nicht mehr gültigen Wertgrenzen von 1.000 r Liefer- und Dienstleistungen sowie die 3.000 r Bauleistungen.

Aus diesem Grund sollte die Vergaberichtlinie der Gemeinde Hohenhameln angepasst und Direktvergaben zu den erhöhten Wertgrenzen ermöglicht werden.

In der Anlage befindet sich der Entwurf der Richtlinie, in dem die Änderung bereits eingearbeitet und rot markiert wurde.

 


Der Gemeinderat beschließt die geänderten gem. § 28 KomHKVO erlassenen Vergaberichtlinien der Gemeinde Hohenhameln zur Bestimmung von Wertgrenzen und Maßgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vergaberichtlinie 2025 (126 KB)