Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Firma Energie und Umwelt Dienstleistungen GmbH (E & U) hat einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt. Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Windenergieanlagen (WEA) im nördlichen Bereich der Gemarkung Mehrum.
Da sich die beantragte Fläche außerhalb des aktuell noch bestehenden Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Großraum Braunschweig befindet, hat die Firma E & U auch ein entsprechendes Zielabweichungsverfahren beantragt.
Gem. § 245e Abs. 5 BauGB (sog. „Gemeindeöffnungsklausel“) kann eine Gemeinde eine über die Planung des Regionalverbandes hinausgehende Fläche für Windenergie unter bestimmten Voraussetzungen darstellen. Steht dieser Planung ein Ziel der Raumordnung entgegen (hier: Ausschlusswirkung für WEA im RROP) soll einem Antrag auf Abweichung von diesem Ziel stattgegeben werden, wenn der Raumordnungsplan an der von der Gemeinde für Windenergie geplanten Stelle kein Gebiet für mit der Windenergie unvereinbare Nutzungen oder Funktionen festlegt.
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat mit Beschluss vom 27.03.2025 eine Stellungnahme zu dem sachlichen Teilprogramm Windenergie Entwurf 2025 für den Großraum Braunschweig abgegeben (s. Vorlage Nr. 2025/014). Darin wurde sich für den Erhalt der Potenzial-Teilfläche 42-04 im nördlichen Bereich der Gemarkung Mehrum ausgesprochen. Die Teilfläche 42-04 ist etwas kleiner als die beantragte Sonderbaufläche für WEA der Firma E & U.
Die Gebietsabgrenzung über den Änderungsbereich ist dieser Vorlage beigefügt, wobei die genaue Größe der Sonderbaufläche für WEA im weiteren Bauleitplanverfahren festzulegen ist.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |