Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (Umlaufverfahren)  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (Umlaufverfahren)
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Umlaufverfahren
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 10.12.2020
2020/502  
Ö 2  
Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles "Zum Fuchsloch" in der Ortschaft Stedum-Bekum
Enthält Anlagen
2021/016  
Ö 3  
43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bierbergen a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter b) Beschluss über die 43. Änderung des Flächennutzungsplanesmit Begründung
Enthält Anlagen
2021/009  
Ö 4  
Aufstellung des Bebauungsplanes "Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld", Ortschaft Bierbergen a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
Enthält Anlagen
2021/011  
Ö 5  
Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Hoher Weg II", Ortschaft Hohenhameln a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
Enthält Anlagen
2021/017  
Ö 6  
Baugebiet "Gewerbegebiet Ost", Ortschaft Hohenhameln 1. Festsetzung des Ablösungsbetrages für die Erschließungskosten 2. Festsetzung des Verkaufspreises für die Gewerbegrundstücke 3. Vergabeverfahren für die Gewerbegrundstücke 4. Erschließung
Enthält Anlagen
2021/013  
    VORLAGE
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  1. Die Erschließungskosten im „Gewerbegebiet Ost“, Ortschaft Hohenhameln, werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln mit 30,04 €/m² Grundstücksfläche abgelöst. Für die Haupterschließungsstraße (Verlängerung der „Ziegeleistraße“) und die Verkehrsanbindung an die Bundesstraße 494 einschl. Bau eines Kreisverkehrsplatzes werden keine Erschließungsbeiträge erhoben, da diese Baumaßnahmen einen Abschnitt der Ortsumgehung darstellen.

 

  1. Die Gewerbegrundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 75,00 €/m² veräußert.

 

  1. Die Fläche für das Regenrückhaltebecken wird an den Wasserverband Peine zu einem Kaufpreis von 20,00 €/m² übertragen.

 

  1. Die Vermarktung der Gewerbegrundstücke erfolgt wie im Sachverhalt beschrieben.

 

  1. In den Grundstücksverträgen ist eine Bebauungsauflage von 3 Jahren nach Vertragsabschluss aufzunehmen.

 

  1. Den Auftrag für die ingenieurtechnischen Vermessungen erhält das Katasteramt Peine.

 

  1. Die Ing.-Büro Richter GmbH, Hildesheim, erhält den Auftrag zur Erstellung der Plan- und Ausschreibungsunterlagen sowie für die Bau- und Objektüberwachung.

 

  1. Das Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen wird durch die zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine durchgeführt. Der Auftrag zur Ausführung der Erschließungsarbeiten im „Gewerbegebiet Ost“ ist anschließend an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

  1. Mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine Ablösevereinbarung über die Verkehrsanbindung an die B 494 inklusive Bau des Kreisverkehrsplatzes abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln    DATUM: Do, 25.03.2021    TOP: Ö 6
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

  1. Die Erschließungskosten im „Gewerbegebiet Ost“, Ortschaft Hohenhameln, werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln mit 30,04 €/m² Grundstücksfläche abgelöst.r die Haupterschließungsstraße (Verlängerung der „Ziegeleistraße“) und die Verkehrsanbindung an die Bundesstraße 494 einschl. Bau eines Kreisverkehrsplatzes werden keine Erschließungsbeiträge erhoben, da diese Baumaßnahmen einen Abschnitt der Ortsumgehung darstellen.

 

  1. Die Gewerbegrundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 75,00 €/m² veräert.

 

  1. Die Fläche für das Regenrückhaltebecken wird an den Wasserverband Peine zu einem Kaufpreis von 20,00 €/m² übertragen.

 

  1. Die Vermarktung der Gewerbegrundstücke erfolgt wie im Sachverhalt beschrieben.

 

  1. In den Grundstücksverträgen ist eine Bebauungsauflage von 3 Jahren nach Vertragsabschluss aufzunehmen.

 

  1. Den Auftrag für die ingenieurtechnischen Vermessungen erhält das Katasteramt Peine.

 

  1. Die Ing.-Büro Richter GmbH, Hildesheim, erhält den Auftrag zur Erstellung der Plan- und Ausschreibungsunterlagen sowie für die Bau- und Objektüberwachung.

 

  1. Das Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen wird durch die zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine durchgeführt. Der Auftrag zur Ausführung der Erschließungsarbeiten im „Gewerbegebiet Ost“ ist anschließend an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

  1. Mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine Ablösevereinbarung über die Verkehrsanbindung an die B 494 inklusive Bau des Kreisverkehrsplatzes abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:   17

 

Nein-Stimmen:  6

 

Enthaltungen:   -

 

 

Ö 7  
44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln und Aufstellung des Bebauungsplanes "Feldstraße" zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Zwischen den Dörfern", Ortschaft Stedum-Bekum
Enthält Anlagen
2021/012  
Ö 8  
Wahl des stellv. Schiedsmannes zum Schiedsmann der Gemeinde Hohenhameln
2021/010