Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Auszug - Baugebiet "Gewerbegebiet Ost", Ortschaft Hohenhameln 1. Festsetzung des Ablösungsbetrages für die Erschließungskosten 2. Festsetzung des Verkaufspreises für die Gewerbegrundstücke 3. Vergabeverfahren für die Gewerbegrundstücke 4. Erschließung  

 
 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (Umlaufverfahren)
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Gemeinde Hohenhameln Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Umlaufverfahren
Ort:
2021/013 Baugebiet "Gewerbegebiet Ost", Ortschaft Hohenhameln
1. Festsetzung des Ablösungsbetrages für die Erschließungskosten
2. Festsetzung des Verkaufspreises für die Gewerbegrundstücke
3. Vergabeverfahren für die Gewerbegrundstücke
4. Erschließung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:1. Herr Brandes
2. Frau Bankes
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
 

  1. Die Erschließungskosten im „Gewerbegebiet Ost“, Ortschaft Hohenhameln, werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln mit 30,04 €/m² Grundstücksfläche abgelöst.r die Haupterschließungsstraße (Verlängerung der „Ziegeleistraße“) und die Verkehrsanbindung an die Bundesstraße 494 einschl. Bau eines Kreisverkehrsplatzes werden keine Erschließungsbeiträge erhoben, da diese Baumaßnahmen einen Abschnitt der Ortsumgehung darstellen.

 

  1. Die Gewerbegrundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 75,00 €/m² veräert.

 

  1. Die Fläche für das Regenrückhaltebecken wird an den Wasserverband Peine zu einem Kaufpreis von 20,00 €/m² übertragen.

 

  1. Die Vermarktung der Gewerbegrundstücke erfolgt wie im Sachverhalt beschrieben.

 

  1. In den Grundstücksverträgen ist eine Bebauungsauflage von 3 Jahren nach Vertragsabschluss aufzunehmen.

 

  1. Den Auftrag für die ingenieurtechnischen Vermessungen erhält das Katasteramt Peine.

 

  1. Die Ing.-Büro Richter GmbH, Hildesheim, erhält den Auftrag zur Erstellung der Plan- und Ausschreibungsunterlagen sowie für die Bau- und Objektüberwachung.

 

  1. Das Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen wird durch die zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine durchgeführt. Der Auftrag zur Ausführung der Erschließungsarbeiten im „Gewerbegebiet Ost“ ist anschließend an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

  1. Mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine Ablösevereinbarung über die Verkehrsanbindung an die B 494 inklusive Bau des Kreisverkehrsplatzes abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:   17

 

Nein-Stimmen:  6

 

Enthaltungen:   -