Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Vermarktung von Grundstücken im „Gewerbegebiet Ost“ ist parallel zu den Erschließungsmaßnahmen für das Jahr 2021/2022 geplant. Der in der Anlage beigefügte Bebauungsplan (siehe auch BV-Nr. 2021/017) wird mit der öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig. Mit dem Kaufpreis sind von den Erwerbern der Grundstücke Erschließungsbeiträge je m² Gewerbefläche an die Gemeinde zu entrichten. Die Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch sollen in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln für alle Erschließungsanlagen im „Gewerbegebiet Ost“ abgelöst werden. Die Berechnung der Erschließungskosten wurde teilweise auf der Grundlage einer Kostenschätzung der Ing.-Büro Richter GmbH durchgeführt. Bei den Kosten für den Endausbau wurde mit einer Preissteigerung von 2,5 % pro Jahr bis zum geplanten Beginn der Bauarbeiten gerechnet. Nach der beigefügten Ablöseberechnung ergibt sich demzufolge ein Ablösebetrag in Höhe von 30,04 €/m². Die Haupterschließungsstraße (Verlängerung der „Ziegeleistraße“) und die Verkehrsanbindung an die Bundesstraße 494 einschl. Bau eines Kreisverkehrsplatzes sind in der Ablöseberechnung nicht berücksichtigt, da diese Baumaßnahmen einen Abschnitt der Ortsumgehung darstellen. Für die Gewerbegrundstücke sollten 75,00 €/m² als Verkaufspreis, inklusive des vorgenannten Ablösebetrages für die Erschließungskosten, festgesetzt werden. Ferner sind die Anschlusskosten für Strom, Gas, Telekomunikation, Trinkwasser sowie der Baukostenzuschuss Abwasserbeseitigung an die jeweiligen Versorgungsträger zu zahlen. Ziel der Gemeinde ist das Anwerben und Ansiedeln von Unternehmen aus anderen Regionen, der Erhalt und die Expansion bestehender Unternehmen sowie die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben sowie Existenzgründern. Daher sind aus dem Kreis der Kaufinteressenten Ansiedlungsgespräche vorrangig mit denen zu führen, die ein Gewerbegrundstück für eine Neuansiedlung eines Betriebes erwerben wollen, durch die neue Arbeitsplätze geschaffen und durch die das örtliche Produktangebot erweitert wird. Ferner sind Gewerbetreibende bei der Vergabe der Flächen zu berücksichtigen, die einen ansässigen Gewerbebetrieb aus einem Wohngebiet in ein Gewerbegebiet verlegen, expandieren möchten und Büroräume, Betriebsstätte und Lager zusammengeführt werden sollen. Nachrangig sind die Ansiedlung von reinen Lagerhallen, Hallen zur Stellplatzvermietung oder Garagenparks zu betrachten. Um zu gewährleisten, dass die Grundstücke zeitnah bebaut werden, ist eine Bebauungsfrist von 3 Jahren ab Vertragsabschluss mit den Käufern zu vereinbaren. Der Vermessungsauftrag sollte an das Katasteramt Peine vergeben werden. Zur Bereitstellung der Gewerbegrundstücke ist es erforderlich, die Anbindung an die B494 mit dem Bau eines Kreisverkehrsplatzes herzustellen. Außerdem sind die Haupterschließungsstraße (Verlängerung der „Ziegeleistraße“) in Asphaltbauweise, die Stichstraßen als asphaltierte Baustraßen und die Straßenbeleuchtungsanlage im Gewerbegebiet zu errichten. Mit dem Straßenbaulastträger der B 494 ist eine Ablösevereinbarung über die Verkehrsanbindung der Erschließungsstraße inklusive Bau des Kreisverkehrsplatzes abzuschließen. Der Wasserverband Peine wird die Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie ein Regenrückhaltebecken herstellen. Außerdem sind die Versorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, und Telekommunikation durch die jeweiligen Versorger zu verlegen. Der Auftrag zur Erstellung der Planung und der Ausschreibungsunterlagen sowie für die Bau- und Objektüberwachung sollte der Ing.-Büro Richter GmbH erteilt werden, da diese bereits Voruntersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung und für den Zuwendungsantrag nach den Richtlinien zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (R-GVFG) durchgeführt hat. Das Vergabeverfahren wird durch die zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine durchgeführt.
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