Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2021/011  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld", Ortschaft Bierbergen
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-106
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
25.03.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (Umlaufverfahren) ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
3-2 Tabelle TÖB  
10-1 B-Plan-PLZ-TF  
10-1 Begründung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In seiner Sitzung am 10.12.2020 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2020/082).

 

Diese erfolgte in der Zeit vom 29.01.2021 bis einschl. 01.03.2021. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 26.01.2021 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.

 

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.

 

Ein Planentwurf mit Begründung befindet sich ebenfalls in der Anlage.

 

 

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  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den vorliegenden Abwägungsergebnissen in der tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung und zugleich die Begründung zum Bebauungsplan.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3-2 Tabelle TÖB (344 KB)      
Anlage 2 2 10-1 B-Plan-PLZ-TF (456 KB)      
Anlage 3 3 10-1 Begründung (808 KB)