Beschluss:
1.) Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Abfrage bei den Ortsräten bzw. den Ortsvorsteher*innen im Gemeindegebiet hinsichtlich des Bedarfs an Schnellladestationen für Kraftfahrzeuge in deren Ortschaften durchzuführen und bei angemeldetem Bedarf geeignete Standorte abzustimmen.
2.) Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Betreiber für die vorgenannten Ladestationen, ggf. unter Einbindung ortsansässiger Stromanbieter/-erzeuger zu finden.