Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 den Abwägungsbeschluss zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gefasst (siehe Vorlage Nr. 2022/089). Voraussetzung für den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan ist der Abschluss von städtebaulichen Verträgen mit dem Betreiber der Windenergieanlagen über die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen (Vorlage Nr. 2023/026) und über die Kostenübernahme für die Kompensationsmaßnahmen (Vorlage Nr. 2023/036). Nähere Ausführungen und die Vertragsentwürfe sind diesen Vorlagen zu entnehmen. Ein Planentwurf und die Begründung sind als Anlage beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Windenergieanlagen Kirchbergsfeld“, Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung zu dem Bebauungsplan.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||