Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Für die Fraktion der Antragssteller verweist Ratsherr Brinkmann auf die ausführlichen Diskussionen und Beratungen in anderen Gremien. In der anschließenden Diskussion wird die Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde sowie die Änderung der Rechtsauffassung der Anwaltskanzlei nochmals betont. Der Ausschußvorsitzende Lauenstein schlägt die Beschlussfassung des OR Clauen vor.
Beschluss:
a) Aufhebung des Teilbeschlusses zum Antrag 2020/092 von Herrn Habermann zur Entnahme von Grundwasser in der Gemarkung Clauen, hier Punkt 2 Antrag auf Verlegung einer unterirdischen Beregnungsleitung auf gemeindlichen Flächen. b) Die Verlegung einer Beregnungsleitung über gemeindeeigene Flächen wird Herrn Habermann nicht gestattet.
Abstimmungsergebnis:
4 1 2 |
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