Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2023/034  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnpark Auf der Burg", Ortschaft Hohenhameln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Aktenzeichen:622-108
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
20.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
§§ 3 (2) 4 (2) Tabelle TÖB  
§ 10 (1) B-Plan Wohnpark Auf der Burg  
§ 10 (1) Begründung  

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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Wohnpark Auf der Burg“, Ortschaft Hohenhameln, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2022/108). Diese erfolgte in der Zeit vom 18.01.2023 bis einschl. 20.02.2023. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 12.01.2023 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung erfasst und mit einem Beschlussvorschlag versehen.

 

Ein Planentwurf und die Begründung befinden sich ebenfalls in der Anlage.

 

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  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Wohnpark Auf der Burg“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung zu dem Bebauungsplan.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 §§ 3 (2) 4 (2) Tabelle TÖB (823 KB)      
Anlage 2 2 § 10 (1) B-Plan Wohnpark Auf der Burg (1391 KB)      
Anlage 3 3 § 10 (1) Begründung (2166 KB)