Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 38. Änderung in der Ortschaft Bierbergen gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. –Ing. Schwerdt, Braunschweig.
Die Planungskosten (mit Ausnahme der Digitalisierung) hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
07.09.2016 - Ortsrat Bierbergen
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 38. Änderung in der Ortschaft Bierbergen gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. –Ing. Schwerdt, Braunschweig.
Die Planungskosten (mit Ausnahme der Digitalisierung) hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
22.09.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 38. Änderung in der Ortschaft Bierbergen gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. –Ing. Schwerdt, Braunschweig.
Die Planungskosten (mit Ausnahme der Digitalisierung) hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
29.09.2016 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 7 - (offen)
Beschluss:
Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 38. Änderung in der Ortschaft Bierbergen gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. –Ing. Schwerdt, Braunschweig.
Die Planungskosten (mit Ausnahme der Digitalisierung) hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.