Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2016/056  

 
 
Betreff: 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bierbergen; Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-11/XXXVIII.
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Bierbergen Anhörung
07.09.2016 
Sitzung des Ortsrates Bierbergen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
22.09.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

 

Die Fa. EnerGas Bierbergen GmbH & Co. KG hat anlässlich der Versetzung eines BHKW-Moduls von der Biogasanlage an den nördlichen Ortsrand von Bierbergen  einen Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim staatl. Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig gestellt. Im Rahmen der Beteiligung des LK Peine hat der Fachdienst Bauordnung dahingehend Bedenken, dass für das Vorhaben eine Privilegierung zur Bebauung im Außenbereich nicht gegeben ist. Demzufolge wäre die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, um die Fläche in den Innenbereich einzubeziehen.  

Die Fa. EnerGas Bierbergen hat mit Schreiben vom 17.08.2016 die Änderung des Flächennutzungsplanes für das betreffende Grundstück auf eigene Kosten beantragt.

Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit sollte im Zuge dieser Änderung eine digitale Darstellung der gesamten Ortschaft Bierbergen erfolgen. Diese Kosten hätte die Gemeinde Hohenhameln zu tragen.

Die Gebietsabgrenzung über den Änderungsbereich ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 


 

  1. Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 38. Änderung  in der Ortschaft Bierbergen gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.

 

  1. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. –Ing. Schwerdt, Braunschweig.

 

  1. Die Planungskosten (mit Ausnahme der Digitalisierung) hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. ca. 2.000 EUR

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 50.000 EUR bei Produkt: 511100
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 5.000 EUR
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ca. 6.000 EUR bei Sachkonto 3488001.
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Die Kosten für die Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der Ortslage Bierbergen in Höhe von ca. 1.000 € brutto sind von der Gemeinde zu tragen.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 38. Änd. FNP Gebietsabgrenzung (174 KB)