Herr Wenzel erklärt dass er die Gleichbehandlung aller Nutzer von Sportstätten in der Gemeinde nachvollziehen kann, gibt jedoch zu bedenken, dass die nutzenden Vereine der Mehrzweckhalle bei einer jährlichen Nutzung von 10 Monaten ca. 2.500 € einzahlen. Diese Zusatzkosten müssen von den Mitgliedern der jeweiligen Vereine getragen werden und sind eine zusätzliche Belastung.
Herr Wenzel regt an dass die Gemeinde mit dem Landkreis Peine Gespräche über die Anzahl der Spielfelder führt, da z. B. wie vorgegeben die Sporthalle Hohenhameln nicht über 2 Spielfelder verfügt im Gegensatz zu anderen Sporthallen im Landkreis Peine.
Die zu zahlende Gesamtsumme in Höhe von 35.000 € an den Landkreis Peine für die Nutzung von Sport- und Schwimmhallen hält er für zu hoch.
Ausschussvorsitzender Helwes und Fachbereichsleiter Meißner erklären dass die Gemeinde an den Vorgaben des Landkreises gebunden ist und analog zu den bestehenden Verträgen verfahren wird.
Beschluss:
Der Rat möge wie folgt beschließen:
Dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Peine und der Gemeinde Hohenhameln über die Zahlung eines Betriebskostenzuschusses für die Mehrzweckhalle in Hohenhameln für ein Hallenfeld in Höhe von 5.000,00 € wird ab dem 01.01.2017 zugestimmt.
Entsprechende Haushaltsmittel sind zur Verfügung zu stellen.
Das Nutzungsentgelt für die Hallennutzer der Mehrzweckhalle wird zum 01.01.2017 auf 2,00 € je angefangene Zeitstunde festgesetzt.