Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Datum: Mo, 19.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln
Ort: Dorfgemeinschaftshaus Hohenhameln, Clauener Straße 1 A, 31249 Hohenhameln

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Formelle Angelegenheiten    
Ö 2  
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner    
Ö 3  
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in der Ortschaft Hohenhameln
Enthält Anlagen
2022/092  
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 27.06.2022
2022/702  
   
   
Ö 5  
Bericht der Verwaltung    
Ö 6  
Aufstellung des Bebauungsplanes "Windenergieanlagen Kirchbergsfeld", Ortschaften Bierbergen und Stedum-Bekum; Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
Enthält Anlagen
2022/089  
Ö 7  
Umgestaltung der zentralen Grünfläche (Dorfplatz) und des Straßenbereiches Lange Reihe (Abschnitt Jägerstraße - Severitstraße), in der Ortschaft Soßmar im Rahmen der Dorfentwicklung
Enthält Anlagen
2022/093  
    VORLAGE
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  1. Es wird auf Grundlage der vorliegenden Vorplanung ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie im Rahmen der Dorfentwicklungsplanung Equord, Mehrum, Soßmar gestellt.
     
  2. Nach Vorlage des Förderbescheides sind die Ingenieursleistungen auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

  1.  Nach Vorlage der Entwurfsplanung ist die Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

  1. Mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine Vereinbarung über den Ausbau im Einmündungsbereich zur L 477 abzuschließen.

 

  1. Bei einer Förderzusage durch die LNVG ist der barrierefreie Umbau der Haltestelle wie aus dem anliegenden Lageplan ersichtlich umzusetzen. Die dafür erforderlichen Arbeiten sind auszuschreiben und die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

 

 

 

   
    GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz    DATUM: Mo, 19.09.2022    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

  1. Es wird auf Grundlage der vorliegenden Vorplanung ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie im Rahmen der Dorfentwicklungsplanung Equord, Mehrum, Soßmar gestellt.
     
  2. Nach Vorlage des Förderbescheides sind die Ingenieursleistungen auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

  1.  Nach Vorlage der Entwurfsplanung ist die Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

  1. Mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine Vereinbarung über den Ausbau im Einmündungsbereich zur L 477 abzuschließen.

 

  1. Bei einer Förderzusage durch die LNVG ist der barrierefreie Umbau der Haltestelle wie aus dem anliegenden Lageplan ersichtlich umzusetzen. Die dafür erforderlichen Arbeiten sind auszuschreiben und die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln    DATUM: Do, 22.09.2022    TOP: Ö 11
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

  1. Es wird auf Grundlage der vorliegenden Vorplanung ein Zuwendungsantrag nach der ZILE-Richtlinie im Rahmen der Dorfentwicklungsplanung Equord, Mehrum, Soßmar gestellt.
     
  2. Nach Vorlage des Förderbescheides sind die Ingenieursleistungen auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

  1.  Nach Vorlage der Entwurfsplanung ist die Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

  1. Mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine Vereinbarung über den Ausbau im Einmündungsbereich zur L 477 abzuschließen.

 

  1. Bei einer Förderzusage durch die LNVG ist der barrierefreie Umbau der Haltestelle wie aus dem anliegenden Lageplan ersichtlich umzusetzen. Die dafür erforderlichen Arbeiten sind auszuschreiben und die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig

 

Ö 8  
Mitteilungen und Anfragen