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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 10.12.2020 |
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2020/502 |
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Ö 2 |
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Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles "Zum Fuchsloch" in der Ortschaft Stedum-Bekum |
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2021/016 |
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Ö 3 |
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43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bierbergen
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Beschluss über die 43. Änderung des Flächennutzungsplanesmit Begründung |
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2021/009 |
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Ö 4 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld", Ortschaft Bierbergen
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung |
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2021/011 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 - Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den vorliegenden Abwägungsergebnissen in der tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung und zugleich die Begründung zum Bebauungsplan.
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 25.03.2021 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den vorliegenden Abwägungsergebnissen in der tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld“, Ortschaft Bierbergen, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung und zugleich die Begründung zum Bebauungsplan.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig Ja-Stimmen: 24 | | Nein-Stimmen: - | | Enthaltungen: - | |
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Ö 5 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Hoher Weg II", Ortschaft Hohenhameln
a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung |
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2021/017 |
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Ö 6 |
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Baugebiet "Gewerbegebiet Ost", Ortschaft Hohenhameln
1. Festsetzung des Ablösungsbetrages für die Erschließungskosten
2. Festsetzung des Verkaufspreises für die Gewerbegrundstücke
3. Vergabeverfahren für die Gewerbegrundstücke
4. Erschließung |
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2021/013 |
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Ö 7 |
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44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln und Aufstellung des Bebauungsplanes "Feldstraße" zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Zwischen den Dörfern", Ortschaft Stedum-Bekum |
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2021/012 |
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Ö 8 |
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Wahl des stellv. Schiedsmannes zum Schiedsmann der Gemeinde Hohenhameln |
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2021/010 |
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