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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 10.12.2020 |
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2020/502 |
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Ö 2 |
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Aufstellung einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles "Zum Fuchsloch" in der Ortschaft Stedum-Bekum |
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2021/016 |
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Ö 3 |
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43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Bierbergen
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Beschluss über die 43. Änderung des Flächennutzungsplanesmit Begründung |
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2021/009 |
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Ö 4 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Vorstufenzentrum Kirchbergsfeld", Ortschaft Bierbergen
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung |
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2021/011 |
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Ö 5 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ost" und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Hoher Weg II", Ortschaft Hohenhameln
a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung |
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2021/017 |
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Ö 6 |
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Baugebiet "Gewerbegebiet Ost", Ortschaft Hohenhameln
1. Festsetzung des Ablösungsbetrages für die Erschließungskosten
2. Festsetzung des Verkaufspreises für die Gewerbegrundstücke
3. Vergabeverfahren für die Gewerbegrundstücke
4. Erschließung |
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2021/013 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 - Die Erschließungskosten im „Gewerbegebiet Ost“, Ortschaft Hohenhameln, werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln mit 30,04 €/m² Grundstücksfläche abgelöst. Für die Haupterschließungsstraße (Verlängerung der „Ziegeleistraße“) und die Verkehrsanbindung an die Bundesstraße 494 einschl. Bau eines Kreisverkehrsplatzes werden keine Erschließungsbeiträge erhoben, da diese Baumaßnahmen einen Abschnitt der Ortsumgehung darstellen.
- Die Gewerbegrundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 75,00 €/m² veräußert.
- Die Fläche für das Regenrückhaltebecken wird an den Wasserverband Peine zu einem Kaufpreis von 20,00 €/m² übertragen.
- Die Vermarktung der Gewerbegrundstücke erfolgt wie im Sachverhalt beschrieben.
- In den Grundstücksverträgen ist eine Bebauungsauflage von 3 Jahren nach Vertragsabschluss aufzunehmen.
- Den Auftrag für die ingenieurtechnischen Vermessungen erhält das Katasteramt Peine.
- Die Ing.-Büro Richter GmbH, Hildesheim, erhält den Auftrag zur Erstellung der Plan- und Ausschreibungsunterlagen sowie für die Bau- und Objektüberwachung.
- Das Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen wird durch die zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine durchgeführt. Der Auftrag zur Ausführung der Erschließungsarbeiten im „Gewerbegebiet Ost“ ist anschließend an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
- Mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine Ablösevereinbarung über die Verkehrsanbindung an die B 494 inklusive Bau des Kreisverkehrsplatzes abzuschließen.
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 25.03.2021 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die Erschließungskosten im „Gewerbegebiet Ost“, Ortschaft Hohenhameln, werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln mit 30,04 €/m² Grundstücksfläche abgelöst. Für die Haupterschließungsstraße (Verlängerung der „Ziegeleistraße“) und die Verkehrsanbindung an die Bundesstraße 494 einschl. Bau eines Kreisverkehrsplatzes werden keine Erschließungsbeiträge erhoben, da diese Baumaßnahmen einen Abschnitt der Ortsumgehung darstellen.
- Die Gewerbegrundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 75,00 €/m² veräußert.
- Die Fläche für das Regenrückhaltebecken wird an den Wasserverband Peine zu einem Kaufpreis von 20,00 €/m² übertragen.
- Die Vermarktung der Gewerbegrundstücke erfolgt wie im Sachverhalt beschrieben.
- In den Grundstücksverträgen ist eine Bebauungsauflage von 3 Jahren nach Vertragsabschluss aufzunehmen.
- Den Auftrag für die ingenieurtechnischen Vermessungen erhält das Katasteramt Peine.
- Die Ing.-Büro Richter GmbH, Hildesheim, erhält den Auftrag zur Erstellung der Plan- und Ausschreibungsunterlagen sowie für die Bau- und Objektüberwachung.
- Das Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen wird durch die zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine durchgeführt. Der Auftrag zur Ausführung der Erschließungsarbeiten im „Gewerbegebiet Ost“ ist anschließend an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
- Mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine Ablösevereinbarung über die Verkehrsanbindung an die B 494 inklusive Bau des Kreisverkehrsplatzes abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 17 | | Nein-Stimmen: 6 | | Enthaltungen: - | |
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Ö 7 |
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44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln und Aufstellung des Bebauungsplanes "Feldstraße" zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Zwischen den Dörfern", Ortschaft Stedum-Bekum |
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2021/012 |
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Ö 8 |
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Wahl des stellv. Schiedsmannes zum Schiedsmann der Gemeinde Hohenhameln |
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2021/010 |
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