Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Zum Fuchsloch“ in der Ortschaft Stedum-Bekum aufgestellt.
Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
Die Planungskosten haben die Antragssteller als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicherVertrag ist abzuschließen.
GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 25.03.2021 TOP: Ö 2
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: abgelehnt
Beschluss:
Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Zum Fuchsloch“ in der Ortschaft Stedum-Bekum aufgestellt.
Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
Die Planungskosten haben die Antragssteller als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicherVertrag ist abzuschließen.