Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 42. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Hohenhameln wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Marktstraße“ aufgestellt und eine Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“ durchgeführt.
Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
12.03.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Ö 3 - geändert beschlossen
Beschluss:
Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 42. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Hohenhameln wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Marktstraße“ aufgestellt und eine Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“ durchgeführt.Die Anregungen des Ortsrates Hohenhameln aus der Arbeitssitzung vom 07.03.2018 sollten im weiteren Planverfahren berücksichtigt werden.
Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
12.03.2018 - Ortsrat Hohenhameln
Ö 3 - geändert beschlossen
Beschluss:
Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 42. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Hohenhameln wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Marktstraße“ aufgestellt und eine Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“ durchgeführt.Die Anregungendes Ortsrates Hoehnhameln aus der Arbeitssitzung vom 07.03.2018 sollten im weiteren Planverfahren berücksichtigt werden.
Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
15.03.2018 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 14 - geändert beschlossen
Beschluss: In teilweiser Ergänzung des Beschlussvorschlags beschließen die Mitglieder des Rates folgendes:
Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 42. Änderung in der Ortschaft Hohenhameln gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Hohenhameln wird ein Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Marktstraße“ aufgestellt und eine Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“ durchgeführt. Die Anregungen des Ortsrates Hohenhameln aus der Arbeitssitzung vom 07.03.2018 sollten im weiteren Planverfahren berücksichtigt werden.
Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.