Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2018/021  

 
 
Betreff: 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Dehnenweg", Ortschaft Hohenhameln; Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-70/I.
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
12.03.2018 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
12.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
15.03.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der Bebauungsplan „Dehnenweg“, Ortschaft Hohenhameln ist seit dem 09.09.1998 rechtskräftig. Er umfasst das Gebiet vom „Harber Tor“ bis zur Straße „Am Schulzentrum“.

 

Aus verschiedenen Gründen wurden einige Baugrundstücke in dem Bereich zwischen Postgasse und Dehnenweg bis heute nicht erschlossen und bebaut. Nunmehr möchten mehrere Eigentümer ihre Grundstücke veräußern oder sind gar nicht mehr an einer Ausweisung als Bauland interressiert. Aus diesem Grund sollte die Erschließung der betreffenden Bauflächen und damit der Bebauungsplan geändert werden. Mit den berührten Grundstückseigentümern wurden diesbezüglich bereits zwei Anliegerversammlungen durchgeführt.  

 

 


 

  1. Für den in der Gebietsabgrenzung dargestellten Bereich wird eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dehnenweg“, Ortschaft Hohenhameln, durchgeführt.

 

  1. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 5.000 €  1)

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 50.000 € bei Produkt: 511100
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 6.500 €
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von siehe unten 2) bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

1)     Weitere Kosten entstehen vorausichtlich für eine notwendige schalltechnische Untersuchung wegen des angrenzenden Gewerbebetriebes (Sägenschärferei).

2)     Über die Höhe der Kostenbeteiligung sind noch weitere Gespräche mit den begünstigten Grundstückseigentümern zu führen.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4-1 Gebietsabgrenzung (578 KB)