Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Wertgrenze gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung wird auf 500.000 Euro festgelegt.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
Beschluss:Die Wertgrenze gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung wird auf 500.000 Euro festgelegt.