Die vorliegende Vereinbarung mit dem Landkreis Peine zu dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Bierbergen im Zuge der Kreisstraße 35 wird abgeschlossen.
Der Auftragsvergabe an die Avacon AG zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der „Thingstraße“ wird zugestimmt.
Die verschiedenen Teilmaßnahmen der öffentlichen Einrichtung „Thingstraße“ werden nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln im Wege der Aufwandsspaltung abgerechnet.
21.02.2018 - Ortsrat Bierbergen
Ö 6 - (offen)
Beschluss:
Die vorliegende Vereinbarung mit dem Landkreis Peine zu dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Bierbergen im Zuge der Kreisstraße 35 wird abgeschlossen.
Der Auftragsvergabe an die Avacon AG zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der „Thingstraße“ wird zugestimmt.
Die verschiedenen Teilmaßnahmen der öffentlichen Einrichtung „Thingstraße“ werden nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln im Wege der Aufwandsspaltung abgerechnet.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Enthaltungen:
1
12.03.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die vorliegende Vereinbarung mit dem Landkreis Peine zu dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Bierbergen im Zuge der Kreisstraße 35 wird abgeschlossen.
Der Auftragsvergabe an die Avacon AG zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der „Thingstraße“ wird zugestimmt.
Die verschiedenen Teilmaßnahmen der öffentlichen Einrichtung „Thingstraße“ werden nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln im Wege der Aufwandsspaltung abgerechnet.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
15.03.2018 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die vorliegende Vereinbarung mit dem Landkreis Peine zu dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Bierbergen im Zuge der Kreisstraße 35 wird abgeschlossen.
Der Auftragsvergabe an die Avacon AG zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der „Thingstraße“ wird zugestimmt.
Die verschiedenen Teilmaßnahmen der öffentlichen Einrichtung „Thingstraße“ werden nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln im Wege der Aufwandsspaltung abgerechnet.