TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 17.03.2016 |
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2016/019 |
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Ö 3 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 4 |
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Bericht der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Kinderkrippe Soßmar; Antrag auf Verlängerung der Zahlung des Betriebskostenzuschusses |
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2016/034 |
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Ö 6 |
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Jahresabschluss 2012 - Beschluss über den Jahresabschluss |
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2016/035 |
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Ö 7 |
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Jahresabschluss 2012 - Entlastung des Bürgermeisters |
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2016/036 |
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Ö 8 |
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Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT):
Beitritt der Stadt Diepholz zur gemeinsamen kommunalen Anstalt "Hannoversche Informationstechnologien AöR" (HannIT)
und
Bestätigung der Beschäftigtenvertretung im Verwaltungsrat der HannIT |
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2016/037 |
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Ö 9 |
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Hannoversche Erklärung |
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2016/039 |
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Ö 10 |
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Planung und Neubau einer weiteren Kindertagesstätte in der Gemeinde Hohenhameln |
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2016/044 |
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Ö 11 |
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37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Clauen; Aufstellungsbeschluss |
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2016/032 |
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Ö 12 |
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Ausbau der Kreisstraße 34 zwischen Bierbergen und Stedum-Bekum und der Kreisstraße 35 im Zuge der Ortsdurchfahrt Bierbergen |
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2016/038 |
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Ö 13 |
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36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Harber
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Beschluss über die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes
c) Beschluss über die Begründung |
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2016/040 |
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Ö 14 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Biogasanlage am Hämeler Wege", Ortschaft Harber
a) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Bioenergie Harber GmbH & Co. KG
b) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
c) Satzungsbeschluss
d) Beschluss über die Begründung
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2016/042 |
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VORLAGE |
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- Der vorliegende städtebauliche Vertrag ist mit der Bioenergie Harber GmbH & Co. KG abzuschließen.
- Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind gem. den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, gem. § 10 BauGB und §§ 5 und 58 NKomVG als Satzung.
- Der Rat beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
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GREMIUM: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz DATUM: Do, 09.06.2016 TOP: Ö 8 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Der vorliegende städtebauliche Vertrag ist mit der Bioenergie Harber GmbH & Co. KG abzuschließen.
- Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind gem. den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, gem. § 10 BauGB und §§ 5 und 58 NKomVG als Satzung.
- Der Rat beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 16.06.2016 TOP: Ö 14 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Ratsherr Mertens befindet sich im Mitwirkungsverbot und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Beschluss: - Der vorliegende städtebauliche Vertrag ist mit der Bioenergie Harber GmbH & Co. KG abzuschließen.
- Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind gem. den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, gem. § 10 BauGB und §§ 5 und 58 NKomVG als Satzung.
- Der Rat beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Biogasanlage am Hämeler Wege“, Ortschaft Harber, unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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Ö 15 |
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Antrag der CDU-Fraktion zur Situation in der Kindertagesstätte Bierbergen |
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2016/045 |
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Ö 16 |
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Antrag der CDU-Fraktion auf einen Kindergartenneubau in Hohenhameln |
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2016/046 |
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Ö 17 |
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Anfragen und Anregungen, Anträge |
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