Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2016/037  

 
 
Betreff: Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT):
Beitritt der Stadt Diepholz zur gemeinsamen kommunalen Anstalt "Hannoversche Informationstechnologien AöR" (HannIT)
und
Bestätigung der Beschäftigtenvertretung im Verwaltungsrat der HannIT
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
16.06.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Öffentlich-rechtlicher Vertrag HannIT neu  
Satzung zur 5 Änderung der Satzung HannIT  
Satzung HannIT neu  
NiederschriftWahlergebnis HannIT  

Zu 1.:

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit – die zum Ziel hatte eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt – war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

Als weitere Gebietskörperschaft hat die Stadt Diepholz Interesse an einer Beteiligung geäußert. Der Rat der Stadt Diepholz hat in seiner Sitzung vom 10.12.2015 einen entsprechenden Beitrittsbeschluss gefasst.

In diesem Zusammenhang wird die Anstaltssatzung entsprechend geändert. So wird das Stammkapital (§ 1(5)) durch den Beitritt des neuen Trägers entsprechend angepasst.

Die Satzung in bereits abgeänderter Form finden Sie in Anlage 3.

Anlage(n):

  • Öffentlich-rechtlicher Vertrag
  • Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR“, (HannIT)
  • Satzung in abgeänderter Form

 

Zu 2.:

Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) und der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) fand bei HannIT am 20. April 2016 die Wahl der Beschäftigtenvertretung statt. Die Niederschrift des Wahlvorstands über das Wahlergebnis ist als Anlage beigefügt.

Entsprechend des § 110 Abs. 4 Nr. 2 NPersVG sind die gewählten Personen von den zuständigen obersten Vertretungsorganen, also den Hauptorganen der Träger der HannIT, zu bestätigen. Gem. § 3 NKomZG in Verbindung mit § 145 NKomVG können nur bei HannIT Beschäftigte Mitglied des HannIT Verwaltungsrates sein.

Anlage(n):

  • Niederschrift des Wahlvorstands

 

 


1. Der Rat stimmt dem Beitritt der Stadt Diepholz zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“, (HannIT) zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT) abzuschließen.

 

2. Der Rat bestätigt die per Wahl vom 20.04.2016 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat der gemeinsamen  kommunalen Anstalt HannIT AöR (HannIT).

 

Folgende Vertreterinnen und Vertreter werden bestätigt:

 

Mitglieder

Christian Nachtigall

Jörg Gilgen

Sascha Nikolaizik

Marco Puschmann

Andre Steinecke

Melanie Jung

 

Ersatzmitglieder

Roland Krause

Martina Fachmann

Andre Tzschieter-Otte

Jonas Jäger

Annika Moss

Ilona Strehl

Leif Erichsen

Sven Gröger

Rafael Winkel

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Öffentlich-rechtlicher Vertrag HannIT neu (327 KB)      
Anlage 2 2 Satzung zur 5 Änderung der Satzung HannIT (195 KB)      
Anlage 3 3 Satzung HannIT neu (366 KB)      
Anlage 4 4 NiederschriftWahlergebnis HannIT (135 KB)