Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2016/035  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2012 - Beschluss über den Jahresabschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
08.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
16.06.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Die Gemeinde Hohenhameln hat erstmals für das Haushaltsjahr 2009 die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im Rechnungsstil der doppischen Buchführung geführt. Nach einem länger andauernden Prozess zur Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz und zur Implementierung der erforderlichen Software wurde nun der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 erstellt.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Peine in der Zeit vom 02.02.2016 bis 30.03.2016 geprüft. Der Prüfungsbericht vom 31.03.2016 sowie der zugrundeliegende Jahresabschluss 2012, nach § 128 Abs. 3 NkomVG bestehend aus der Ergebnisrechung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang, sind dieser Vorlage beigefügt.

Der Jahresabschluss 2012 beinhaltet folgende Eckdaten:

  • der Ergebnishaushalt schließt mit einem Überschuss von 866.041,51 Euro,
  • die Finanzrechnung schließt mit einem Bestand an Zahlungsmitteln von 1.304.514,52 Euro
  • die Bilanzsumme erhöht sich auf 28.386.067,87 Euro.

Nach § 129 Abs. 1 Satz 1 NkomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist war aus o. g. Gründen (Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz und Einführung der Software) nicht einzuhalten, so dass die Vorlage verspätet erfolgt. Die vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommenen Beanstandungen werden soweit nicht bereits erfolgt berichtigt und im bevorstehenden Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 berücksichtigt.

 

 

 


Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NkomVG über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2012 (5729 KB)      
Anlage 2 2 Prüfbericht Jahresabschluss 2012 (5583 KB)