Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind gem. den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
Der Rat beschließt die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. der Begründung unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
09.06.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind gem. den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
Der Rat beschließt die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. der Begründung unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
16.06.2016 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 13 - (offen)
Ratsherr Mertens befindet sich im Mitwirkungsverbot und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil
Beschluss:
Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind gem. den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
Der Rat beschließt die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. der Begründung unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.