Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NkomVG über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012.
08.06.2016 - Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen
Ö 5 - (offen)
Beschluss: Die Ausschussmitglieder empfehlen gemäß Beschlussvorlage, dass der Ratnach § 129 Abs. 1 Satz 3 NkomVG über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 beschließen möge.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
16.06.2016 - Rat der Gemeinde Hohenhameln
Ö 6 - (offen)
Beschluss: Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NkomVG über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012.