TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Formelle Angelegenheiten |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 17.03.2016 |
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2016/019 |
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Ö 3 |
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner |
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Ö 4 |
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Bericht der Verwaltung |
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Ö 5 |
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Kinderkrippe Soßmar; Antrag auf Verlängerung der Zahlung des Betriebskostenzuschusses |
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2016/034 |
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VORLAGE |
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1. Dem Antrag der Kinderkrippe "Flohkiste" Soßmar e. V. auf Zahlung eines Betriebskostenzuschusses für das Krippenjahr 2016/2017 gemäß Wirtschaftsplan in Höhe von insgesamt 70.603,24 € wird zugestimmt. Der Betrag wird in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. 2. Auch für die Folgejahre wird bis auf weiteres gemäß Vereinbarung ein Betriebskostenzuschuss gewährt. Die Kinderkrippe "Flohkiste" hat der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn des neuen Krippenjahres den Wirtschaftsplan vorzulegen, aus dem sich die monatliche Höhe des Zuschusses ergibt. Ein gesonderter Beschluss über die Höhe des Zuschussbetrages wird nicht mehr gefasst. Die politischen Gremien werden jährlich über die Höhe des aktuellen Betriebskostenzuschusses vor Beginn des Krippenjahres informiert. 3. Die Kinderkrippe verpflichtet sich, nach Beendigung des entsprechenden Krippenjahres die Jahresrechnung vorzulegen. Die Art und Weise der Verrechnung einer Mehr- bzw. Mindereinnahme gegenüber der Schätzung wird zu gegebener Zeit mit der Kinderkrippe abgesprochen. 4. Entsprechende Haushaltsmittel sind zur Verfügung zu stellen. |
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GREMIUM: Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur DATUM: Di, 07.06.2016 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Dem Antrag der Kinderkrippe "Flohkiste" Soßmar e. V. auf Zahlung eines Betriebskostenzuschusses für das Krippenjahr 2016/2017 gemäß Wirtschaftsplan in Höhe von insgesamt 70.603,24 € wird zugestimmt. Der Betrag wird in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. 2. Auch für die Folgejahre wird bis auf weiteres gemäß Vereinbarung ein Betriebskostenzuschuss gewährt. Die Kinderkrippe "Flohkiste" hat der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn des neuen Krippenjahres den Wirtschaftsplan vorzulegen, aus dem sich die monatliche Höhe des Zuschusses ergibt. Ein gesonderter Beschluss über die Höhe des Zuschussbetrages wird nicht mehr gefasst. Die politischen Gremien werden jährlich über die Höhe des aktuellen Betriebskostenzuschusses vor Beginn des Krippenjahres informiert. 3. Die Kinderkrippe verpflichtet sich, nach Beendigung des entsprechenden Krippenjahres die Jahresrechnung vorzulegen. Die Art und Weise der Verrechnung einer Mehr- bzw. Mindereinnahme gegenüber der Schätzung wird zu gegebener Zeit mit der Kinderkrippe abgesprochen. 4. Entsprechende Haushaltsmittel sind zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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GREMIUM: Rat der Gemeinde Hohenhameln DATUM: Do, 16.06.2016 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Ratsfrau Kunz befindet sich im Mitwirkungsverbot und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Beschluss: 1. Dem Antrag der Kinderkrippe "Flohkiste" Soßmar e. V. auf Zahlung eines Betriebskostenzuschusses für das Krippenjahr 2016/2017 gemäß Wirtschaftsplan in Höhe von insgesamt 70.603,24 € wird zugestimmt. Der Betrag wird in monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. 2. Auch für die Folgejahre wird bis auf weiteres gemäß Vereinbarung ein Betriebskostenzuschuss gewährt. Die Kinderkrippe "Flohkiste" hat der Verwaltung rechtzeitig vor Beginn des neuen Krippenjahres den Wirtschaftsplan vorzulegen, aus dem sich die monatliche Höhe des Zuschusses ergibt. Ein gesonderter Beschluss über die Höhe des Zuschussbetrages wird nicht mehr gefasst. Die politischen Gremien werden jährlich über die Höhe des aktuellen Betriebskostenzuschusses vor Beginn des Krippenjahres informiert. 3. Die Kinderkrippe verpflichtet sich, nach Beendigung des entsprechenden Krippenjahres die Jahresrechnung vorzulegen. Die Art und Weise der Verrechnung einer Mehr- bzw. Mindereinnahme gegenüber der Schätzung wird zu gegebener Zeit mit der Kinderkrippe abgesprochen. 4. Entsprechende Haushaltsmittel sind zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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Ö 6 |
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Jahresabschluss 2012 - Beschluss über den Jahresabschluss |
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2016/035 |
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Ö 7 |
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Jahresabschluss 2012 - Entlastung des Bürgermeisters |
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2016/036 |
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Ö 8 |
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Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT):
Beitritt der Stadt Diepholz zur gemeinsamen kommunalen Anstalt "Hannoversche Informationstechnologien AöR" (HannIT)
und
Bestätigung der Beschäftigtenvertretung im Verwaltungsrat der HannIT |
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2016/037 |
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Ö 9 |
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Hannoversche Erklärung |
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2016/039 |
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Ö 10 |
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Planung und Neubau einer weiteren Kindertagesstätte in der Gemeinde Hohenhameln |
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2016/044 |
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Ö 11 |
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37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Clauen; Aufstellungsbeschluss |
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2016/032 |
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Ö 12 |
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Ausbau der Kreisstraße 34 zwischen Bierbergen und Stedum-Bekum und der Kreisstraße 35 im Zuge der Ortsdurchfahrt Bierbergen |
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2016/038 |
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Ö 13 |
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36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Harber
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Beschluss über die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes
c) Beschluss über die Begründung |
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2016/040 |
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Ö 14 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Biogasanlage am Hämeler Wege", Ortschaft Harber
a) Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Bioenergie Harber GmbH & Co. KG
b) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
c) Satzungsbeschluss
d) Beschluss über die Begründung
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2016/042 |
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Ö 15 |
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Antrag der CDU-Fraktion zur Situation in der Kindertagesstätte Bierbergen |
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2016/045 |
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Ö 16 |
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Antrag der CDU-Fraktion auf einen Kindergartenneubau in Hohenhameln |
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2016/046 |
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Ö 17 |
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Anfragen und Anregungen, Anträge |
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