Der Ortsrat empfiehlt aufgrund der Beschlussvorlage in einem ggf. zusätzlich abzuschließenden städtebaulichen Vertrag folgende Bestimmungen aufzunehmen:
1. Es soll sichergestellt werden, dass der Mist aufgrund der Pferdehaltung ordnungsgemäß gelagert und entsorgt wird.
2. Eine Nutzung der Grünflächen im Eigentum des Bundes und der Gemeinde soll möglich sein, eine feste Absperrung sollte jedoch nicht erlaubt werden. Der Abstand zum asphaltierten Weg zu den Sportstätten soll aufgrund der Breite von landwirtschaftlichen Maschinen, die den Bereich befahren, eingehalten werden.
3. Am angrenzenden Geh- und Radweg sollten die Abstände der Einfriedung des Grundstücks zum Geh- und Radweg überprüft werden.
Beschluss:
1. Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 37. Änderung in der Ortschaft Clauen gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.
2. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
3. Die Planungskosten hat die Antragstellerin als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.