Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG über die Haushaltssatzung sowie das Investitionsprogramm. Gemäß § 112 Abs. 1 NKomVG ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans 2017 wurde den Ratsmitgliedern am 03.11.2016 ausgehändigt; zusätzlich ist er der vorliegenden Beschlussvorlage als Anlage für das Ratsinformationssystem beigefügt. Die Ortsräte und Ortsvorsteher/in wurden zum Haushalt gehört. Die Wünsche und Anregungen wurden teilweise in den Entwurf eingearbeitet und zur Beratung in den Fraktionen im Übrigen vollständig in Form einer Liste erfasst. Die vergangenen Haushaltsjahre sind ausgesprochen unterschiedlich verlaufen. Das letzte ausgeglichene Rechnungsjahr war 2013, das nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis mit einem Jahresergebnis von 2.221.293,27 Euro abgeschlossen wurde. Nach Verrechnung der Fehlbeträge aus Vorjahren zum Stichtag 31.12.2012 in Höhe von -67.784,11 Euro standen am 31.12.2013 Überschussrücklagen in Höhe von 2.153.509,16 Euro zu Buche. Das Haushaltsjahr 2014 begann zunächst ähnlich erfolgversprechend, ab Ende des zweiten Quartals sind aufgrund unvorhersehbarer Rückzahlungen jedoch erhebliche Mindererträge bei der Gewerbesteuer eingetreten. Diese Entwicklung setzt sich seitdem durch unterdurchschnittliche Gewerbesteuervorauszahlungen fort. Vorbehaltlich der ausstehenden Jahresabschlussbuchungen ist für das Haushaltsjahr 2014 mit einem Fehlbetrag von 2.524.426,76 Euro und für das Haushaltsjahr 2015 mit einem Fehlbetrag von 2.290.720,01 Euro zu rechnen. Die ehemaligen Überschussrücklagen kehren sich damit zum Stichtag 31.12.2015 in aufgelaufene Fehlbeträge von vorläufig -2.661.637, 61 Euro um, die sich nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 (der planerische Fehlbedarf beträgt 2.415.300,00 Euro) weiter erhöhen werden. Bezogen auf die Gewerbesteuererträge ist für das Haushaltsjahr 2017 von einer Erholung auszugehen, die aber durch systembedingt steigende Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage und die Kreisumlage sowie sinkende Schlüsselzuweisungen nur teilweise zu einer Verbesserung des Ergebnisses führt. Die finanziellen Belastungen sämtlicher Pflicht- und freiwilligen Aufgaben nehmen durch steigende Sach- und Personalkosten und die Übernahme neuer Aufgaben (z.B. den Zuschussbedarf für die neu zu errichtende Kindertagesstätte in Mehrum) weiter zu. Nicht zuletzt durch die erfolgten Investitionen der vergangenen Jahre wird auch der Abschreibungsaufwand weiter steigen. Dies vorausgeschickt werden sich die Eckdaten der Haushaltssatzung gegenüber dem Vorjahr wie folgt ändern:
Auch die mittelfristige Finanzplanung bis 2020 lässt keine bessere Perspektive erwarten. Die Gemeinde wird strukturbedingt kaum in der Lage sein, ausgeglichene Haushalte zu erreichen und stattdessen hohe Fehlbeträge haben. Auf die 2010 begonnenen Maßnahmen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts wird es deshalb in Zukunft verstärkt ankommen.
Eine vergleichbare Situation wie im Ergebnishaushalt stellt sich 2017 auch im Finanzhaushalt dar. Die Liquiditätslage hat sich seit 2013 kontinuierlich verschlechtert. Während des gesamten Jahres 2013 mussten keine Liquiditätskredite aufgenommen werden und am 31.12.2013 war ein Endbestand an Zahlungsmitteln von 1.381.702,96 Euro zu verzeichnen. Die Lage hat sich aber parallel zur Verschlechterung des Ergebnishaushalts ab Mitte 2014 drastisch verschlechtert, so dass noch im September eine Nachtragshaushaltssatzung zur Sicherstellung der Liquidität beschlossen werden musste. Die gleiche Situation ist 2015 erneut eingetreten und am 31.12.2015 hat der Endbestand an Zahlungsmitteln -2.328.428,28 Euro betragen. Abhängig von der Entwicklung der verbleibenden Wochen ist damit zu rechnen, dass sich dieser Stand zum 31.12.2016 auf rd. -3.500.000 Euro verschlechtern könnte. Für sich betrachtet schließt das Haushaltsjahr 2017 im Entwurf des Finanzhaushalts mit einem Saldo von rd. -2.510.400 Euro. Abhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Liquiditätskredite zum Jahresanfang wird der voraussichtliche Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 2017 im Plan ca. -6.010.400 Euro betragen. Dabei ist berücksichtigt, dass die vorgesehenen „Nettoinvestitionen“ in Höhe von 3.337.800 Euro vollständig durch Kreditaufnahmen zu finanzieren sein werden. Ein Investitionsprogramm war dem ausgehändigten Haushaltsplan beigefügt. Seit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs eingetretene Veränderungen in den festzusetzenden Ansätzen werden zu den Ausschusssitzungen in Form einer Änderungsliste zur Verfügung gestellt.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 sowie das Investitionsprogramm bis 2020 werden erlassen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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