Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Zur vorgeschriebenen Anhörung gem. § 20 Abs. 4 Nds. BrandSchG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der FwVO (Anlage 2), hat der Kreisbrandmeister mitgeteilt, dass der Kamerad Olliver Sander, aufgrund fehlender Lehrgänge, vorerst für ein Jahr kommissarisch ernannt werden kann.
Der Feuerwehrkamerad Olliver Sander, wohnhaft in Hohenhameln-Mehrum, An der Aue 29, wird für eine 1-jährige Amtszeit, beginnend mit dem 04. November 2016, kommissarisch zum 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 130 €
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Bisher gab es nur einen stellv. Gemeindebrandmeister. Dieser erhält lt. Aufwandsentschädigungssatzung 65 € monatlich. Seit November 2016 gibt es zwei stellv. Gemeindebrandmeister, wovon jeder monatlich 65 € Aufwandsentschädigung erhält.
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