Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2016/081-01  

 
 
Betreff: Berufung des 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeisters für die Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Bezüglich:
2016/081
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Wolters, Reiner
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
03.11.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Zur vorgeschriebenen Anhörung gem. § 20 Abs. 4 Nds. BrandSchG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der FwVO (Anlage 2), hat der Kreisbrandmeister mitgeteilt, dass der Kamerad Olliver Sander, aufgrund fehlender Lehrgänge, vorerst für ein Jahr kommissarisch ernannt werden kann.

 


Der Feuerwehrkamerad Olliver Sander, wohnhaft in Hohenhameln-Mehrum, An der Aue 29, wird für eine 1-jährige Amtszeit, beginnend mit dem 04. November 2016, kommissarisch zum 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen: Zahlung Aufwandsentschädigung

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 130 €

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 19.000 € bei Produkt: 126100.4421001
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 780 €
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:: 780 €
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 780 €

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Bisher gab es nur einen stellv. Gemeindebrandmeister. Dieser erhält lt. Aufwandsentschädigungssatzung 65 € monatlich. Seit November 2016 gibt es zwei stellv. Gemeindebrandmeister, wovon jeder monatlich 65 € Aufwandsentschädigung erhält.

 

Stammbaum:
2016/081   Berufung des 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeisters für die Gemeinde Hohenhameln   FD 21 Ordnung   Vorlage
2016/081-01   Berufung des 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeisters für die Gemeinde Hohenhameln   FD 21 Ordnung   Vorlage