Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2016/081  

 
 
Betreff: Berufung des 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeisters für die Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL Wolters
Federführend:FD 21 Ordnung Bearbeiter/-in: Wolters, Reiner
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss Anhörung
27.10.2016 
Sitzung des Feuerschutzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
03.11.2016 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der stellvertretende Gemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln, Ernst-Friedrich Ebeling, scheidet auf eigenen Wunsch mit der Ernennung seiner Nachfolger vorzeitig aus und ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen (siehe Beschlussvorlage-Nr. 2016/082).

Aus den Reihen des Gemeindekommandos ist der Wunsch geäußert worden, den Posten des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters mit zwei Stellvertretern zu besetzen. Diesen Wunsch hat auch der neue Gemeindebrandmeister Stefan Meißner unterstützt (siehe auch Beschlussvorlage-Nr. 2016/080).

Anlässlich der 4. Gemeindekommandositzung am 29. September 2016 wurde der Feuerwehrkamerad Olliver Sander, wohnhaft in Hohenhameln-Mehrum, An der Aue 29, zum 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Gemeinde Hohenhameln gewählt.

Die für die Übernahme des Amtes eines stellvertretenden Gemeindebrandmeisters für die Gemeinde Hohenhameln erforderlichen Lehrgänge sind von Sander absolviert worden.

Seine Ernennung zum 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln sollte zum 04. November 2016 erfolgen.

 

 


Der Feuerwehrkamerad Olliver Sander, wohnhaft in Hohenhameln-Mehrum, An der Aue 29, wird für eine 6-jährige Amtszeit, beginnend mit dem 04. November 2016, zum 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeister für die Gemeinde Hohenhameln berufen und in das Ehrenbeamtenverhältnis übernommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen: Zahlung Aufwandsentschädigung

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 130 €

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 19.000 € bei Produkt: 126100.4421001)
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 780 €
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:: 780 €
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 780 €

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Bisher gab es nur einen stellv. Gemeindebrandmeister. Dieser erhält lt. Aufwandsentschädigungssatzung 65 € monatlich. Seit November 2016 gibt es zwei stellv. Gemeindebrandmeister, wovon jeder monatlich 65 € Aufwandsentschädigung erhält.

 

 

Stammbaum:
2016/081   Berufung des 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeisters für die Gemeinde Hohenhameln   FD 21 Ordnung   Vorlage
2016/081-01   Berufung des 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeisters für die Gemeinde Hohenhameln   FD 21 Ordnung   Vorlage