Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2019/096  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Klappfeld", Ortschaft Bründeln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Anhörung
09.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Ortsvorsteher Anhörung
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) plant die Erschließung eines Baugebietes in der Ortschaft Bründeln. Es handelt sich um eine Fläche westlich der bebauten Ortslage, die derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt wird. Es könnten ca. 7 Bauplätze entstehen, wobei die Anzahl u.a. von der Erschließungsplanung und dem Grundstückszuschnitt abhängig ist.

 

Die NLG hat am 26.11.2019 beantragt, dass ein Bebauungsplan aufgestellt wird, da sich die vorgenannte Fläche aktuell im Außenbereich befindet. Der Bebauungsplan könnte im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB durchgeführt werden. Dabei entfallen die Umweltprüfung und der Umweltbericht. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes müsste dazu bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2021 gefasst werden.

Die entsprechende Gebietsabgrenzung wird dieser Vorlage beigefügt.

 

Da die NLG beabsichtigt das Baugebiet selbst zu erschließen, sind Verhandlungen über den Abschluss eines Erschließungsvertrages aufzunehmen, über den der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden hat.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird ein Bebauungsplan mit dem Titel „Klappfeld“, Ortschaft Bründeln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt.

 

  1. Die Kosten der Bauleitplanung hat die NLG als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

  1. Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig, den Planungsauftrag.

 

  1. Mit der NLG sind Verhandlungen über den Abschluss eines Erschließungsvertrages aufzunehmen, über den der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

0

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Ca. 12.000

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

Ca.12.000

bei Sachkonto

511100

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die gesamten Planungskosten hat der Antragssteller zu übernehmen. Diesbezüglich wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Klappfeld_Gebietsabgrenzung (203 KB)