Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
In seiner Sitzung am 26.09.2019 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2019/064). Diese erfolgte in der Zeit vom 28.10.2019 bis einschl. 27.11.2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 23.10.2019 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt. Aufgrund der unterschiedlichen Stellungnahmen der Fachbehörden des Landkreis Peine (Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe und Untere Naturschutzbehörde) sollte der zur Auslegung beschlossene Entwurf geändert werden. Die Änderung bezieht sich auf den Zeitrahmen für die Pflege des zu erhaltenen Grabens (s. textliche Festsetzung Ziff. 16 des beigefügten geänderten Planentwurfes). Da durch die Änderung des Bebauungsplanentwurfes nicht die Grundzüge der Planung berührt werden, sollte die Einholung der Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die von der Änderung berührten Behörde, dem Landkreis Peine, beschränkt werden. Außerdem sollte gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.
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