Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2019/095  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hettberg", Ortschaft Stedum-Bekum;
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Beschluss über die Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Anhörung
09.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Tab_3-2_Hettberg1Änd  
Hettberg-1Änd_4a-3 B-Plan  
Hettberg-1Änd_4a-3 PLZ-1  
Hettberg-1Änd_4a-3 PLZ-2  
Hettberg-1Änd_4a-3 TF-1  
Hettberg-1Änd_4a-3 TF-2  
Hettberg-1Änd_4a-3 TF-3  
Hettberg 1Änd Begr 4a-3  

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In seiner Sitzung am 26.09.2019 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2019/064). Diese erfolgte in der Zeit vom 28.10.2019 bis einschl. 27.11.2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 23.10.2019 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.

Aufgrund der unterschiedlichen Stellungnahmen der Fachbehörden des Landkreis Peine (Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe und Untere Naturschutzbehörde) sollte der zur Auslegung beschlossene Entwurf geändert werden. Die Änderung bezieht sich auf den Zeitrahmen für die Pflege des zu erhaltenen Grabens (s. textliche Festsetzung Ziff. 16 des beigefügten geänderten Planentwurfes).

Da durch die Änderung des Bebauungsplanentwurfes nicht die Grundzüge der Planung berührt werden, sollte die Einholung der Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die von der Änderung berührten Behörde, dem Landkreis Peine, beschränkt werden. Außerdem sollte gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

 

 

 

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  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum wird nach dem vorliegenden geänderten Planentwurf durchgeführt.

 

  1. Da durch die Änderung des Bebauungsplanentwurfes nicht die Grundzüge der Planung berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die von der Änderung berührten Behörde, dem Landkreis Peine, beschränkt. Außerdem wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tab_3-2_Hettberg1Änd (398 KB)      
Anlage 2 2 Hettberg-1Änd_4a-3 B-Plan (368 KB)      
Anlage 3 3 Hettberg-1Änd_4a-3 PLZ-1 (165 KB)      
Anlage 4 4 Hettberg-1Änd_4a-3 PLZ-2 (165 KB)      
Anlage 5 5 Hettberg-1Änd_4a-3 TF-1 (171 KB)      
Anlage 6 6 Hettberg-1Änd_4a-3 TF-2 (168 KB)      
Anlage 7 7 Hettberg-1Änd_4a-3 TF-3 (166 KB)      
Anlage 8 8 Hettberg 1Änd Begr 4a-3 (1059 KB)