Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der vorgenannte Antrag des Ratsherrn Goldbeck befindet sich in der Anlage. Nach § 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung entscheidet der Rat darüber, welchem Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollen. Findet innerhalb eines Monats nach Eingang eines Antrages keine Ratssitzung statt, entscheidet der Verwaltungsausschuss anstelle des Rates über die Ausschussverweisung. Der Antrag ist am 07.10.2019 eingegangen, die nächste Ratssitzung findet am 12.12.2019 statt. Der Antrag wird deshalb zur Ausschussverweisung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.10.2019 gestellt. Haushaltsmittel werden grundsätzlich mit der Haushaltssatzung bereitgestellt. Eine vorab vorgenommene Bereitstellung durch Ratsbeschluss ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Nach Beratung.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||