Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Mit E-Mail vom Donnerstag, 5. März 2026 16:09 teilt der Landkreis Peine, Straßenverkehrsabteilung Folgendes mit:
Aufgrund des aktualisierten Ratsbeschlusses hat der Landkreis Peine, Straßenverkehrsabteilung beim Ministerium um die Genehmigung der von Ihnen gewünschten Beschilderung ersucht.
Mittlerweile liegt hier die Antwort des Ministeriums vor. Die entscheidenden Passagen füge ich Ihnen nachfolgend in diese Mail ein:
Ihrem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Anordnung eines Zusatzzeichens außerhalb des Verkehrszeichenkatalogs kann aus fachlicher Sicht leider nicht entsprochen werden - die relevanten Einzelheiten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Begründung:
Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Zweckbestimmung lässt sich der von Ihnen begehrte Regelungsgehalt mit einem bereits vorhandenen zugelassenen Verkehrszeichen, insbesondere mit dem im Verkehrszeichenkatalog enthaltenden Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei), kombiniert mit dem Zusatzzeichen 1026-38 (Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei), erreichen. Zur Wahrung der Einheitlichkeit und damit der schnellen Erfassung der im Verkehrszeichenkatalog aufgeführten Verkehrszeichen durch Verkehrsteilnehmende wird insoweit kein besonderer Bedarf für das von Ihnen vorgeschlagene Zusatzzeichen gesehen, zumal etwaige Ausnahmen eng auszulegen sind.
Unter Bezugnahme auf den geschilderten Sachverhalt wird im Übrigen davon ausgegangen, dass der verkehrsbehördlich angeordneten LKW-Sperrung der Brücke über den Mittellandkanal in der Ortschaft Mehrum eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen zur zwingend erforderlichen Beschränkung gemäß § 45 Abs. 9 StVO voranging. In diesem Kontext wird auf die grundsätzliche Bedeutung der bestimmungsgemäßen Nutzung öffentlicher Straßen (Gemeingebrauch) verwiesen, wonach jede Person eine öffentliche Straße innerhalb ihres gesetzlichen Zwecks frei und ohne besondere Erlaubnis nutzen darf, solange sie die Verkehrsregeln einhält und dabei andere nicht unzumutbar beeinträchtigt.
Den Wunsch Ihres Rates nach der im Beschluss genannten Beschilderung kann ich daher leider nicht umsetzen. Nach Beratung.
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