Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 sowie das Investitionsprogramm bis 2020 sind am 07.12.2016 im Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen beraten worden. Der Ausschuss hat eine von der ursprünglichen Beschlussvorlage abweichende Beschlussempfehlung abgeben. Dieser Ergänzungsvorlage sind auf Grundlage der Empfehlung folgende Anlagen beigefügt:
1.Die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden per Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt: Grundsteuer a) Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)400 v.H., b) Für die Grundstücke (Grundsteuer B)380 v.H., Gewerbesteuer400 v.H. 2. Es wird eine Arbeitsgruppe bestehend aus den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen, je einem weiteren Mitglied der SPD- und CDU-Fraktion, ggf. den Fraktionsvorsitzenden sowie dem Ratsherrn Goldbeck gebildet, die bis zur Ratssitzung im März 2017 Vorschläge zur Haushaltssicherung macht. 3. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 sowie das Investitionsprogramm bis 2020 werden unter Berücksichtigung der anliegenden Änderungen erlassen. 4. Der Bürgermeister wird aufgefordert, eine haushaltswirtschaftliche Sperre über 5% aller Ansätze für Aufwendungen und der damit verbundenen Auszahlungen zu verhängen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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