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Beschluss: - Die Erschließungskosten im „Gewerbegebiet Ost“, Ortschaft Hohenhameln, werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln mit 30,04 €/m² Grundstücksfläche abgelöst. Für die Haupterschließungsstraße (Verlängerung der „Ziegeleistraße“) und die Verkehrsanbindung an die Bundesstraße 494 einschl. Bau eines Kreisverkehrsplatzes werden keine Erschließungsbeiträge erhoben, da diese Baumaßnahmen einen Abschnitt der Ortsumgehung darstellen.
- Die Gewerbegrundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 75,00 €/m² veräußert.
- Die Fläche für das Regenrückhaltebecken wird an den Wasserverband Peine zu einem Kaufpreis von 20,00 €/m² übertragen.
- Die Vermarktung der Gewerbegrundstücke erfolgt wie im Sachverhalt beschrieben.
- In den Grundstücksverträgen ist eine Bebauungsauflage von 3 Jahren nach Vertragsabschluss aufzunehmen.
- Den Auftrag für die ingenieurtechnischen Vermessungen erhält das Katasteramt Peine.
- Die Ing.-Büro Richter GmbH, Hildesheim, erhält den Auftrag zur Erstellung der Plan- und Ausschreibungsunterlagen sowie für die Bau- und Objektüberwachung.
- Das Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen wird durch die zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine durchgeführt. Der Auftrag zur Ausführung der Erschließungsarbeiten im „Gewerbegebiet Ost“ ist anschließend an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
- Mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine Ablösevereinbarung über die Verkehrsanbindung an die B 494 inklusive Bau des Kreisverkehrsplatzes abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 17 | | Nein-Stimmen: 6 | | Enthaltungen: - | |
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