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Beschluss: - Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird ein Bebauungsplan mit dem Titel „Klappfeld“, Ortschaft Bründeln, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt.
- Die Kosten der Bauleitplanung hat die NLG als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
- Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig, den Planungsauftrag.
- Mit der NLG sind Verhandlungen über den Abschluss eines Erschließungsvertrages aufzunehmen, über den der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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