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Beschluss: - Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum wird nach dem vorliegenden geänderten Planentwurf durchgeführt.
- Da durch die Änderung des Bebauungsplanentwurfes nicht die Grundzüge der Planung berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die von der Änderung berührten Behörde, dem Landkreis Peine, beschränkt. Außerdem wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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