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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hettberg", Ortschaft Stedum-Bekum; a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter b) Beschluss über die Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2019/095 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hettberg", Ortschaft Stedum-Bekum;
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Beschluss über die Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

FBL Bothmer erläutert die unterschiedlichen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde und der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe des LK Peine, welche eine Änderung des Planentwurfes und demzufolge eine eingeschränkte Beteiligung der von dieser Änderung berührten Behörde notwendig macht.

 

Mehrere Ausschussmitglieder kritisieren die nicht ausgeführte Bepflanzung in dem Plangebiet.

 


Beschluss:
 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hettberg“, Ortschaft Stedum-Bekum wird nach dem vorliegenden geänderten Planentwurf durchgeführt.

 

  1. Da durch die Änderung des Bebauungsplanentwurfes nicht die Grundzüge der Planung berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die von der Änderung berührten Behörde, dem Landkreis Peine, beschränkt. Außerdem wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig