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Beschluss: - Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Mehrum wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit dem Titel „Östlich der Triftstraße“ aufgestellt.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.
- Die Planungskosten haben die Antragsteller als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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