Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2019/066  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Östlich der Triftstraße", Ortschaft Mehrum
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-105
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Mehrum Anhörung
23.09.2019 
Sitzung des Ortsrates Mehrum (offen)   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
23.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.09.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

 

Die Eigentümer des Grundstückes Triftstraße 6 u. 8 in der Ortschaft Mehrum beabsichtigen, auf dem östlichen Teil ihres Grundstückes ein weiteres Wohngebäude zu errichten. Im vorderen Bereich des Grundstückes befinden sich bereits zwei Wohnhäuser. Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde vom Landkreis Peine aus planungsrechtlichen Gründen negativ beurteilt, da sich die in dritter Reihe beantragte Bebauung nicht in die Lage der umliegenden Bebauung einfügt.

Die Grundstückseigentümer haben daher mit Schreiben vom 08.05.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt und sich zur Übernahme der entstehenden Kosten bereit erklärt.

Nördlich angrenzend befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb, so dass der städtebauliche Einfügungsrahmen dörflichen Ursprungs und als bestimmender Gebietscharakter hinreichend zu erkennen ist. Um die Fläche dementsprechend als Dorfgebiet auszuweisen, ist die Einbeziehung des Betriebes in den Planbereich notwendig. Die Eigentümer der Grundstücke Triftstraße 2 bzw. 4 haben sich auf Nachfrage nicht dazu geäußert, ob sie an der Einbeziehung ihrer Grundstücke in das Plangebiet interessiert sind.

Der Bebauungsplan würde die Anforderungen des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erfüllen und könnte im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Eine Gebietsabgrenzung des vorgesehenen Planbereiches ist in der Anlage beigefügt.

 

 


 

  1. Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche in der Ortschaft Mehrum wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit dem Titel „Östlich der Triftstraße“ aufgestellt.

 

  1. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.

 

  1. Die Planungskosten haben die Antragsteller als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

ca. 3.000

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

50.000 €

bei Produkt

511100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

ca. 3.000

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

Ca. 6.000

bei Sachkonto

3488001

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4-1 Gebietsabgrenzung (200 KB)