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FBL Bothmer berichtet, dass die Änderung der tabellarischen Zusammenstellung notwendig wurde, da irrtümlich eine veraltete Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des LK Peine übersandt worden war. Hinsichtlich der von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geforderten Vereinbarung zur Übernahme der Kosten für eine evtl. zukünftig notwendig werdende Linksabbiegespur gibt es noch einigen Klärungsbedarf.
Beschluss: - Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
- Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Bebauungsplan.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung einstimmig
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