Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes "Marktstraße" und Teilaufhebung der Bebauungspläne "Burgkamp Nr. 6a" und "Burgkamp Nr. 6c", Ortschaft Hohenhameln; a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter b) Satzungsbeschluss c) Beschluss über die Begründung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:32 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2018/087 Aufstellung des Bebauungsplanes "Marktstraße" und Teilaufhebung der Bebauungspläne "Burgkamp Nr. 6a" und "Burgkamp Nr. 6c", Ortschaft Hohenhameln;
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss
c) Beschluss über die Begründung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

FBL Bothmer berichtet, dass die Änderung der tabellarischen Zusammenstellung notwendig wurde, da irrtümlich eine veraltete Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des LK Peine übersandt worden war.

 

Hinsichtlich der von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geforderten Vereinbarung zur Übernahme der Kosten für eine evtl. zukünftig notwendig werdende Linksabbiegespur gibt es noch einigen Klärungsbedarf.

 


Beschluss:
 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Bebauungsplan.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung einstimmig