Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
In seiner Sitzung am 27.09.2018 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2018/061). Diese erfolgte in der Zeit vom 23.10.2018 bis 23.11.2018 (einschl.). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 18.10.2018 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt. Außerdem wird der Vorlage ein aktueller Plan der leicht veränderten Gebäudeansicht beigefügt, den der Vohabenträger übersandt hat. Die Veränderung betrifft lediglich den durch ein Portal betonten Eingangsbereich. Die Planunterlagen befinden sich im Anhang zu dieser Vorlage.
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Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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