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Auszug - Wertgrenze gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 KomHKVO für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 01.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
Ort: Sitzungssaal im Rathaus Hohenhameln, Marktstraße 13, 31249 Hohenhameln
2018/009 Wertgrenze gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 KomHKVO für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Die Wertgrenze gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung wird auf 500.000 Euro festgelegt.


Abstimmungsergebnis:

Zustimmung einstimmig