Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Ratsmitglied Brinkmann fragt, warum der Vertrag nicht nach aktuellem Landesrecht abgeschlossen wird. FBL Bothmer weist darauf hin, dass das Niedersächsische Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) erst seit April 2024 gilt. Die Genehmigung der Windenergieanlage in der Gemarkung Bründeln wurde jedoch bereits im Jahr 2023 beantragt. Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung einstimmig
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