Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2026/076  

 
 
Betreff: Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Hohenhameln an einer Windenergieanlage in der Gemarkung Bründeln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
28.09.2026 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
01.10.2026    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:
Gemeinde Hohenhameln_Beteiligung Kommune nach §6 EEG_WP Bründeln GmbH & Co. KG_2  

Gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) können die Gemeinden, die von Windenergieanlagen (WEA) an Land betroffen sind, finanziell an diesen Anlagen beteiligt werden. Zweck dieser Vorschrift ist insbesondere die Förderung der Akzeptanz lokaler Erneuerbarer-Energie-Anlagen. Bei WEA an Land dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro kWh für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 kW hat. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die WEA gelegenen Umkreises von 2.500 m um die Turmmitte der WEA befindet.

Die Windpark Bründeln GmbH & Co. KG betreibt eine WEA in der Gemarkung Bründeln. Nunmehr hat das Unternehmen der Gemeinde Hohenhameln den anliegenden Vertragsentwurf übersandt mit entsprechendem Angebot zur Ausschüttung der vorgenannten finanziellen Beteiligung nach dem EEG. Der Vertragsentwurf orientiert sich dabei an dem Mustervertrag der Fachagentur Windenergie an Land.

 


Der als Anlage beigefügte Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Hohenhameln an einer Windenergieanlage in der Gemarkung Bründeln wird abgeschlossen.


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

finanziellen Auswirkungen: siehe unten

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Einnahmen in Höhe von circa 14.000 €hrlich. Die genaue Höhe der Einnahmen ist abhängig von den tatsächlich eingespeisten Strommengen der WEA.

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gemeinde Hohenhameln_Beteiligung Kommune nach §6 EEG_WP Bründeln GmbH & Co. KG_2 (254 KB)